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KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) stellt Unternehmen Darlehen bereit.
bundesweitDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Auslandsbezug:Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die KfW unterstützt die Finanzierung von Vorhaben der deutschen Exportwirtschaft mit einem Programm zur Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite. Ziel ist es, Exportkredite abzusichern, die durch Liquiditätsengpässe bei Banken gefährdet sind.

Im Rahmen des Programms refinanziert die KfW Kredite, die von Kreditinstituten an Käufer deutscher Waren vergeben wurden. Voraussetzung ist, dass der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmenden bereits abgeschlossen ist. Der Vertragsabschluss darf höchstens sechs Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen, die Restlaufzeit des Darlehens muss mindestens drei Jahre betragen. Zusätzlich müssen die Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission erfüllt sein, und der Darlehenszins darf nicht unter dem nach OECD-Konsensus maßgeblichen Mindestzinssatz liegen. Der Besteller darf dabei nicht in der Europäischen Union ansässig sein.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Höhe und Konditionen der Refinanzierung richten sich nach dem Auszahlungs- und Tilgungsprofil des jeweiligen Kredits. Grundsätzlich kann zwischen variablem und festem Zinssatz gewählt werden, und die Refinanzierung wird in der Währung des ursprünglichen Exportdarlehens bereitgestellt.

Hinweise zur Antragstellung

Für Anfragen ist die KfW Bankengruppe zuständig.

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