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KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung

Die KfW Bankengruppe gewährt Existenzgründern, Unternehmensnachfolgern, Unternehmen (großer Mittelstand) und Freiberuflern Darlehen.
bundesweitDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 25 Mio Euro
Sicherheiten:KfW übernimmt dabei 50 Prozent des Kreditausfallrisikos
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:mehr als 250 Mitarbeiter (großer Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die KfW-Bankengruppe bietet Unterstützung für gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Projekten sowohl im Inland als auch im Ausland.

Als größeres mittelständisches Unternehmen kann eine Finanzierung für folgende Bereiche erhalten werden:

  • Anschaffungen (Investitionen)
  • Anlagen und Maschinen
  • Grundstücke und Gebäude
  • Baukosten
  • Einrichtungsgegenstände
  • Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
  • Software
  • Laufende Kosten (Betriebsmittel)
  • Liquide Mittel
  • Personalkosten
  • Mieten
  • Marketingkosten
  • Beratungskosten
  • Material- und Warenlager
  • Unternehmensnachfolge und -beteiligung

Für Finanzierungspartner wie Banken und Sparkassen bietet die KfW eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent an. Das bedeutet, dass die KfW mit der Bank eine Risikoverteilung vereinbart. Die KfW übernimmt dabei 50 Prozent des Kreditausfallrisikos, während die Bank die restlichen 50 Prozent trägt. Diese Risikoübernahme erleichtert es Banken häufig, die Finanzierung eines Vorhabens zu unterstützen. Als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer wird jedoch zu 100 Prozent für die Rückzahlung des Darlehens gehaftet.

Die Förderung erfolgt als Darlehen, wobei die Höhe bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen kann. Für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen können bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben erhalten werden, während für Betriebsmittel und Warenlager maximal 7,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Falls der Kredit für Betriebsmittel und Warenlager mehr als 2 Millionen Euro beträgt, ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt.

Hinweise zur Antragstellung

Über die Hausbank.

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