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Rheinland-Pfalz

Kapitalbeteiligungen an innovativen und technologieorientierten Unternehmen

Die Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mbH (WFT) fördert Existenzgründer bei Innovationsprojekten mit Beteiligungen.
Rheinland-PfalzBeteiligungfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mbH (WFT)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:Max. 500.000 Euro
Laufzeit:10 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 5 Jahre nach Gründung

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung (WFT) stellt jungen technologieorientierten Unternehmen Venture Capital zur Verfügung. Mit dem bereitgestellten Wagniskapital und der damit erweiterten Haftungskapitalbasis wird die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen ermöglicht. Neben der finanziellen Unterstützung sorgt die WFT auch für eine qualifizierte Begleitung der Jungunternehmen in den Bereichen Controlling und Marketing. Ziel ist es, die häufigsten Ursachen für das Scheitern technologieorientierter Newcomer – fehlendes Eigenkapital sowie Defizite im kaufmännischen Bereich – von vornherein auszuschalten. Die WFT ist eine Tochtergesellschaft der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Antragsberechtigt sind technologieorientierte Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sein sollten. Im Einzelfall ist auch eine Beteiligung eines Existenzgründers an einem älteren Unternehmen möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmenskonzept tragfähig ist. Zudem müssen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel im Unternehmen in Höhe der beantragten Beteiligung zur Verfügung stehen (Kapitalparität).

Die Förderung erfolgt in Form einer typisch stillen Beteiligung oder als Kombination einer offenen/stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal 75 Prozent der Kosten eines Entwicklungs- oder Markteinführungsprojekts, höchstens jedoch 500.000 Euro. Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Übernahme einer Beteiligung sind bei der Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in einfacher Ausfertigung einzureichen.

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