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Jurybasierte kulturelle Verleihförderung des Bundes

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert den Verleih künstlerisch anspruchsvoller programmfüllender Kinofilme mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:FFA Filmförderungsanstalt
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die jurybasierte Verleihförderung unterstützt die Herausbringung künstlerisch anspruchsvoller programmfüllender Kinofilme. Gefördert werden insbesondere Filme mit deutlicher deutscher kultureller Prägung.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 150.000 Euro. Grundsätzlich richtet sie sich an Vorhaben mit Verleihvorkosten von bis zu 600.000 Euro. Für Filme, die im Rahmen bestimmter Förderprogramme bereits unterstützt wurden, kann diese Begrenzung entfallen. In begründeten Einzelfällen sind weitere Ausnahmen möglich.

Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung des Verleihs von mindestens 30 % der Verleihvorkosten, die durch eigene finanzielle Mittel zu erbringen ist.

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch eine Jury, die in der Regel bis zu viermal jährlich tagt.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind gewerbliche Verleihunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland. Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des EWR müssen über eine Niederlassung in Deutschland verfügen.

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