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Baden-Württemberg

Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unterstützt Existenzgründer bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen und Beratungsangeboten im Bereich IT-Dienstleistungen, Ingenieurdienstleistungen, Architektur- und Designleistungen, Forschung, Entwicklung und Weiterbildung.
Baden-WürttembergZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Bis zu 20.000 Euro
Laufzeit:max. 12 Monate
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert Existenzgründungen von jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie von wissenschaftlichen Mitarbeitenden an Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Akademien. Auch Personen mit Hochschulabschluss, die bereits eine vorgelagerte Bundesförderung wie die EXIST-Förderung erhalten haben, können von dieser Unterstützung profitieren. Die Förderung richtet sich an Vorhaben in der Vorgründungsphase, die darauf abzielen, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und zu vermarkten.

Hochschulen oder Forschungseinrichtungen haben im Erfolgsfall die Möglichkeit, zusätzlich eine Strategiepauschale für die Betreuung des Gründungsvorhabens oder zur Stärkung ihrer gründungsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen in der Vorgründungs- und Ideation-Phase zu beantragen.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und umfasst folgende Leistungen:

  • Eine halbe Vergütung, maximal jedoch entsprechend der Vergütungsgruppe TV-L E13 Erfahrungsstufe 3, für die Anstellung von Existenzgründenden als wissenschaftliche Mitarbeitende für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
  • Bis zu 20.000 Euro für projektbezogene Sachausgaben.
  • Bis zu 5.000 Euro für Coaching-Maßnahmen.
  • Erstattung nachgewiesener Kinderbetreuungskosten bis zu 200 Euro pro Monat und Kind für Gründerinnen und Gründer mit unterhaltspflichtigen Kindern.
  • Eine Strategiepauschale von bis zu 5.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen in einer ungeschützten, druckbaren und durchsuchbaren PDF-Datei per E-Mail zu bestimmten Stichtagen an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gerichtet werden.

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