FUNDERO
Thüringen

Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gewährt Unternehmen (KMU) und Freiberuflern in der Landwirtschaft Zuschüsse.
ThüringenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ansprechpartner:Thüringer Aufbaubank (TAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für Investitionen, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit und Absatzmöglichkeiten in der Landwirtschaft zu verbessern, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss vom Land Thüringen erhalten werden. Dieser Zuschuss wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) bereitgestellt und ist auf zwei Bereiche aufgeteilt: Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Teil A) sowie von landwirtschaftlichen Ökoerzeugnissen (Teil B).

Gefördert werden Investitionen, die sich mit der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen befassen.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art und Größe des Unternehmens. Im Rahmen der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beträgt der Zuschuss zwischen 20 Prozent und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für landwirtschaftliche Ökoerzeugnisse liegt die Förderung zwischen 25 Prozent und 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die maximal zuwendungsfähigen Ausgaben pro Vorhaben dürfen 3 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze für Anträge liegt bei 5.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Vor der Antragstellung sollte ein Informationsgespräch mit der Thüringer Aufbaubank (TAB) geführt werden, um die generelle Förderfähigkeit des Vorhabens zu klären. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der TAB einzureichen.

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