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Bayern

Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gewährt Unternehmen (KMU) aus den Branchen Abfallwirtschaft, Chemische Industrie mit Zuschüssen für Innovationsprojekte bei Investitionen in Scale-Up-Anlagen.
BayernZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ansprechpartner:Regierung von Niederbayern
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Unternehmen, die in eine innovative Produktionsanlage investieren, die biogene Rohstoffe oder überwiegend biogene Rest- und Abfallstoffe verarbeitet und daraus neue Produkte erzeugt, können einen Zuschuss vom Freistaat Bayern erhalten. Diese Förderung erfolgt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Bayern 2021–2027.

Die Unterstützung gilt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die entweder in eine neue Produktionsanlage investieren, eine bestehende Anlage zur Diversifizierung der Produktion aufbauen oder eine grundlegende Änderung des Produktionsprozesses vornehmen. Förderfähig sind auch projektbezogene Investitionsmehrkosten, die notwendig sind, um ein höheres Umweltschutzniveau als die gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, wie etwa bei Anlagen für chemisches oder biochemisches Recycling von Kunststoffabfällen oder innovativen Papier-Recycling-Anlagen mit erheblichem Klimaschutzeffekt.

Der Zuschuss kann bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen betragen. Für projektbezogene Investitionsmehrkosten bei großen Unternehmen und innovativen Recyclinganlagen kann der Zuschuss sogar bis zu 40 Prozent erreichen. Zudem kann der Zuschuss für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozent und für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist die Antragsskizze per E-Mail im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Regierung Niederbayern einzureichen. Die aktuellen Förderaufrufe werden im Internet veröffentlicht. Wird die Antragsskizze ausgewählt, ist in der zweiten Stufe ein förmlicher Förderantrag zu stellen.

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