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Baden-Württemberg

Investitionsfinanzierung

Die L-Bank gewährt Unternehmen und Freiberuflern Darlehen.
Baden-WürttembergDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 10 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe, die ein Investitionsvorhaben im ländlichen Raum von Baden-Württemberg planen, können ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank beantragen. Dieses Darlehen unterstützt die Finanzierung von Investitionen in Gemeinden mit dörflichem Charakter sowie von Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen. Die Höhe der Förderung kann bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr und Kreditnehmer betragen, womit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden können.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen „Nachhaltigkeitsbonus“ in Form einer weiteren Zinsverbilligung zu erhalten, wenn eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität entwickelt oder bereits implementiert wurde. Bei unzureichenden Kreditsicherheiten kann die Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Diese Bürgschaft kann bis zu einer Obergrenze von 2 Millionen Euro beantragt werden, wobei die Bürgschaftsbank auch höhere Risikoanteile übernehmen kann, wenn die Bürgschaft nicht ausreicht. Für Beträge über 2 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro ist die L-Bank zuständig.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl einzureichen, welches den Antrag an die L-Bank weiterleitet.

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