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Hessen

Investitionen in fortschrittliche Recyclingkapazitäten und Beschleunigung des Wandels hin zu einer Kreislaufwirtschaft

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug für Innovationsprojekte in der Abfall- und Recyclingwirtschaft.
HessenZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner:Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt mit dieser Förderung Investitionen in fortschrittliche Recyclingkapazitäten und Maßnahmen zur Beschleunigung des Wandels hin zu einer Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in der Industrie zu stärken, Abfallströme zu reduzieren und neue, zirkuläre Wertschöpfungssysteme zu etablieren.

Gefördert werden Investitionen, die zur Schließung von Stoffkreisläufen beitragen, innovative Recyclingverfahren oder Aufbereitungstechnologien einführen und Sekundärrohstoffe effizienter nutzbar machen. Unterstützt werden insbesondere Unternehmen, die neue Technologien zur Trennung, Wiederverwertung oder Wiederaufbereitung von Materialien entwickeln oder anwenden, um die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art, Umfang und Innovationsgehalt des Vorhabens und kann in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Projekte mit besonderer Umwelt- oder Strukturwirkung können bis zu 70 Prozent gefördert werden.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbünde mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Die Antragstellung erfolgt über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWEVW).

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