Mecklenburg-Vorpommern
InvestDigiÖPNV M-V (digitale ÖPNV-Strukturen)
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern fördert Verkehrsunternehmen im ÖPNV mit Zuschüssen für Innovationsprojekte.
Mecklenburg-VorpommernZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Letzte Änderung:20.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 100 %
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) finanzielle Unterstützung, wenn sie in die technische Infrastruktur zur Ausgabe oder Kontrolle elektronischer Fahrausweise investieren möchten. Diese Förderung zielt darauf ab, die Digitalisierung und Effizienz im ÖPNV zu fördern, insbesondere im Hinblick auf das "Deutschlandticket" und andere elektronische Fahrscheinsysteme.
Gefördert werden Ausgaben für:
- Technische Infrastruktur: Beschaffung oder Ertüchtigung von Systemen, die für die Kontrolle und diskriminierungsfreie Ausgabe elektronischer Fahrscheine erforderlich sind.
- Datenmodule: Ersterstellung von Datenmodulen für elektronische Tarifierung und Produktkontrolle nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (eTicket Deutschland).
- Anbindung an zentrale Systeme: Anbindung an bundes- oder landesweite Hintergrundsysteme im Kontext der VDV-Kernapplikation.
- Nutzermedien: Erstbeschaffung von elektronischen Nutzermedien wie Chipkarten.
- Förderhöhe:
- Für Systeme im Zusammenhang mit dem "Deutschlandticket" und Nutzermedien: Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Für alle übrigen Vorhaben: Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Ausnahmefälle: Bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse kann die Förderung bis zu 100 % betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge auf Förderung müssen bei der VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH eingereicht werden.
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