Invest BW – Innovation III
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), einschließlich Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services) und Service-Plattformen abzielen.
Die Förderung kann als einzelnes Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen für Vorhaben beantragt werden, die auf folgende Zukunftstechnologien und -felder ausgerichtet sind: künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, biointelligente Systeme, innovative Mobilitätssysteme, CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Gesundheitsdienstleistungen sowie Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.
Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten gewährt. Die Zuschusshöhe variiert je nach Unternehmensgröße und beträgt zwischen 15 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 650.000 Euro je Einzelvorhaben beziehungsweise 1,3 Millionen Euro je Verbundvorhaben. Forschungseinrichtungen können in begründeten Fällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 650.000 Euro, als Zuschuss erhalten. Der Zuschuss muss mindestens 20.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).
In der Innovationsförderung werden regelmäßig technologie-, branchen- und themenoffene oder missionsorientierte Förderaufrufe mit speziellen Einreichungsfristen veröffentlicht.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze über das elektronische Antragsportal zum jeweiligen Stichtag beim zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einzureichen. In der zweiten Stufe ist für positiv bewertete Projektskizzen ein förmlicher Förderantrag vorzulegen.