Thüringen
Integrationsrichtlinie
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstützt Unternehmen und Freiberufler mit Weiterbildungsangeboten.
ThüringenArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Ansprechpartner:Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Maßnahmen zur sozialen Teilhabe und beruflichen Integration von Arbeitslosen und Inhaftierten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+). Gefördert werden verschiedene Projekte, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten und ihnen dabei helfen, soziale und berufliche Barrieren zu überwinden. Die Förderung wird für folgende Maßnahmen gewährt:
- Integrationsprojekte: Diese beinhalten die berufsbezogene Vorbereitung und Begleitung der Teilnehmenden während des beruflichen Integrationsprozesses.
- Teilhabeprojekte: Unterstützung bei der Bewältigung komplexer, lebens- und arbeitsweltbezogener Probleme und dem Aufbau entsprechender Kompetenzen.
- Berufliche Qualifizierung von Strafgefangenen: Qualifizierungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die beruflichen Fähigkeiten von Inhaftierten zu fördern.
- Begleit- und Unterstützungsprojekte: Zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Teilnehmenden während ihrer beruflichen Eingliederung.
- Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen: Zunächst findet ein Konzeptauswahlverfahren statt, gefolgt von der Einreichung des formgebundenen Antrags. Dieser muss mindestens 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden.
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