Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Inklusionsbetriebe nach § 215 Sozialgesetzbuch (SGB) IX bei Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Die Förderung umfasst Neu- und Erweiterungsbauten, Umbauten sowie Erneuerungen und den zusätzlichen Einbau von Installationen und betriebstechnischen Anlagen, die über den Rahmen der Instandsetzung hinausgehen. Auch der Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie der Kauf, das Leasing oder die Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen können gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als zwanzigtausend Euro pro neu geschaffenem Arbeitsplatz.
Hinweise zur Antragstellung
Um die Förderung zu beantragen, ist der Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) einzureichen.