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Bayern

Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027)

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert Arbeitslose und Freiberufler mit Weiterbildungsangeboten.
BayernArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktchancen unterstützen. Gefördert werden berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, die mit sozialpädagogischer Betreuung und individuellen Aktivierungsmaßnahmen kombiniert sind. Bei Bedarf kann ein Sprachtraining Deutsch ergänzend angeboten werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der ESF+-Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, ergänzt durch einen Zuschuss des Freistaats Bayern von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 einzureichen. Für die Projektauswahl ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Voranfragen zu Projektideen können jederzeit gestellt werden.

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