INQA-Coaching
Beschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik sowie bei der Einbindung ihrer Mitarbeitenden in Innovationsprozesse. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen des Programms „INQA-Coaching“ und umfasst verschiedene Programmzweige:
- INQA-Beratungsstellen (IBS):
- Beratung und administrative Begleitung der KMU
- Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung
- Programmunterstützung und Bewerbung des Programms in der Region
Coachings für KMU: Diese beinhalten beteiligungsorientierte und agile Beratungsprozesse, die den Menschen als zentralen Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungen in den Mittelpunkt stellen. Der Beratungsprozess ist dreistufig:
- Erstberatung in einer IBS, Klärung der Förderfähigkeit und gegebenenfalls Ausstellung eines Beratungsschecks.
- Durchführung eines Coachings mit maximal 12 Beratungstagen.
- Ergebnisgespräch in der IBS sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung.
- Übergeordnetes Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching: Das ÜZ koordiniert die Vernetzung der Akteure im Programm und stellt die Qualität der Beratung sicher.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe variiert je nach Maßnahme und Region:
- In stärker entwickelten Regionen (alte Bundesländer, Berlin, Leipzig) beträgt der Zuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- In Übergangsregionen (neue Bundesländer, Lüneburg, Trier) beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Für die verschiedenen Programmzweige gelten folgende Zuschusshöhen:
- Für IBS: Maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei die Eigenbeteiligung meist 20 Prozent beträgt.
Für Coachings für KMU: Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt 1.200 Euro (netto), wobei maximal 80 Prozent des Tageshöchstsatzes gefördert werden. 20 Prozent des förderfähigen Honorars müssen als Eigenmittel in Barmitteln aufgebracht werden.
Für ÜZ: Maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben vom Antragstellenden getragen werden müssen.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig für IBS und ÜZ und einstufig für Coachings. Der Antrag für Coachings muss innerhalb eines Monats nach Beendigung des Coachings bei der Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS) eingereicht werden. Mehrere Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem anschließenden Antragsverfahren sind im gesamten Förderzeitraum geplant.