Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dieser Richtlinie innovative Vorhaben im Schiffbau und in der maritimen Zulieferindustrie, die zur technologischen Weiterentwicklung, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland beitragen. Ziel ist die Unterstützung von industrieller Forschung, experimenteller Entwicklung und Erstanwendung innovativer Schiffbauprojekte, die auf neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft ausgerichtet sind.
Gefördert werden individuelle und kooperative Entwicklungsprojekte von Werften, Systemlieferanten und maritimen Ausrüstern, insbesondere für neue Schiffstypen, Komponenten, Fertigungstechnologien, Antriebssysteme und digitale Lösungen. Auch die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Prototypen kann gefördert werden, wenn ein erheblicher technologischer Fortschritt nachgewiesen wird.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in der Regel bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten, kleine und mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent. Forschungseinrichtungen und Hochschulen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen.
Hinweise zur Antragstellung
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Schiffbau- und maritimen Zulieferindustrie, Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.