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Baden-Württemberg

Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) unterstützt Existenzgründerinnen im ländlichen Raum mit Zuschüssen und Weiterbildungsangeboten.
Baden-WürttembergZuschuss & Arbeitsmarkt-Förderungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ansprechpartner:zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg (https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:Zwischen 2.000 und 160.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg engagiert sich für die Verbesserung der Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Frauen in ländlichen Regionen, insbesondere in den LEADER-Gebieten. Gefördert werden sowohl Qualifizierungs- und Coachingangebote für Frauen als auch Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Kleinstunternehmen, die von Frauen in diesen Gebieten betrieben werden.

Die Fördermittel werden als Zuschüsse bereitgestellt und umfassen folgende Punkte:

  • Bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich.
  • Für Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen kann eine Unterstützung von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden.
  • In den LEADER-Gebieten ist eine Förderung von bis zu 50 Prozent möglich.

Der Höchstbetrag für die Förderung beträgt 160.000 Euro, während die Bagatellgrenze bei 2.000 Euro liegt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.

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