Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg bietet Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern einen Innovationsgutschein an, der die Nutzung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen unterstützt. Diese Förderung zielt darauf ab, die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu erleichtern sowie die Qualität bestehender Angebote zu steigern.
Gefördert werden dabei Ausgaben, die durch externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (FuE-Einrichtungen) für wissenschaftliche und praxisnahe Tätigkeiten im Rahmen innovativer Vorhaben entstehen. Dies umfasst:
- Wissenschaftliche Vorarbeiten und praxisorientierte FuE-Tätigkeiten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bis zur Marktreife (Innovationsgutschein BW).
- Wissenschaftliche Tätigkeiten, praxisnahe FuE-Projekte und Materialkosten für besonders anspruchsvolle innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Innovationsgutschein Hightech BW).
Wissenschaftliche Tätigkeiten, praxisorientierte FuE-Projekte und Materialkosten für besonders herausfordernde Innovationsvorhaben von Start-ups in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech (Innovationsgutschein Start-up BW).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der 50 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt. Die maximalen Fördersummen sind:
- Innovationsgutschein BW: 7.500 Euro
- Innovationsgutscheine Hightech BW und Start-up BW: 20.000 Euro
Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsportal der L-Bank eingereicht werden und können fortlaufend eingereicht werden.