Innovationsförderung im Verbraucherschutz
Beschreibung
Ein Zuschuss vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) kann beantragt werden, um in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft zu investieren. Förderfähig sind:
- Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse setzen und den Reifegrad von Entwicklungen erhöhen
- Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit
- Untersuchungen zu gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie zur Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder
- Projekte zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien sowie bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklungen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag kann entweder im Call-Verfahren oder im Einzelfall-Verfahren gestellt werden. Im Call-Verfahren werden spezielle Förderaufrufe veröffentlicht, und der Antrag ist einstufig bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen. Im Einzelfall-Verfahren erfolgt die Antragstellung zweistufig: Zunächst ist eine Projektskizze beim BMUV einzureichen, und für positiv bewertete Skizzen ist anschließend ein förmlicher Antrag zu stellen. Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.