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Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Unternehmen und Freiberufler bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Ein Zuschuss vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) kann beantragt werden, um in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft zu investieren. Förderfähig sind:

  • Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse setzen und den Reifegrad von Entwicklungen erhöhen
  • Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit
  • Untersuchungen zu gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie zur Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder
  • Projekte zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien sowie bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklungen.

Hinweise zur Antragstellung

Projektskizzen können im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen des BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Es gibt zudem zweimal jährlich, am 15. Februar und 15. August, die Möglichkeit, sich über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) zu bewerben.