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Baden-Württemberg

Innovationsfinanzierung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gewährt Unternehmen mit Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologie, Programmierung, Beratung, Forschung und Entwicklung, Kreativwirtschaft, Forschung und Ingenieurdienstleistungen Zuschüsse und Darlehen für Innovationsprojekte.
Baden-WürttembergZuschuss & Darlehenfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ansprechpartner:Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 25 Mio Euro
Laufzeit:bis zu 20 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Innovationsfinanzierung der L-Bank Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen aller Größen bei der Finanzierung innovativer Vorhaben. Ziel ist es, die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu fördern und den technologischen Wandel in Baden-Württemberg zu beschleunigen.

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel, die der Entwicklung oder Umsetzung von Innovationen dienen. Dazu zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Digitalisierungsmaßnahmen, Vorhaben zur Energie- und Ressourceneffizienz, Patentanmeldungen sowie der Markteintritt mit neuen Technologien.

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens, das bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken kann. Der Kreditbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Laufzeit kann – je nach Finanzierungsbedarf – bis zu 20 Jahre betragen. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten besonders günstige Konditionen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge wurden vor Beginn des Vorhabens über die jeweilige Hausbank gestellt, die den Antrag an die L-Bank weiterleitete.

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