Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Beschreibung
Für Unternehmen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen, um Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Land Bremen fördert dies gemäß der Richtlinie zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI), insbesondere bei der Identifizierung geeigneter Märkte sowie bei Marketingmaßnahmen und Vertriebswegen für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Gefördert werden Beratungsdienste und Dienstleistungen in den Bereichen Marktforschung, Wissenstransfer, Marktanalyse sowie die Entwicklung von Marketing- und Vertriebsstrategien.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdleistungen, maximal jedoch 20.000 Euro je Antragsteller und Projekt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahmen an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH zu richten. Für die Erstellung des Antrags sind die entsprechenden Antragsformulare zu nutzen.