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Hessen

Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie Digitalisierung in der Landwirtschaft

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unterstützt Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen bei Innovationsprojekten in der Landwirtschaft mit Zuschüssen.
HessenZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Ansprechpartner:Regierungspräsidium Gießen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Innovative Maßnahmen oder Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Weinbau sowie der Nahrungsmittelwirtschaft im ländlichen Raum können durch Zuschüsse vom Land Hessen unterstützt werden. Auch Vorhaben zur Digitalisierung in der Landwirtschaft fallen unter diese Förderung.

Projekte in verschiedenen landwirtschaftlichen Förderbereichen werden gefördert, darunter:

  • Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri): Förderung von innovativen Ideen und Lösungen zur Steigerung der Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft.
  • Netzwerke und Kooperationen: Unterstützung von Initiativen, die die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum stärken.
  • Digitalisierung in der Landwirtschaft: Maßnahmen, die darauf abzielen, digitale Technologien in landwirtschaftliche Prozesse zu integrieren und die Effizienz zu steigern.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei die genaue Höhe von der jeweiligen Maßnahme und dem spezifischen Förderbereich abhängt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der geplanten Maßnahmen über das Hessische Agrarportal beim Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Landwirtschaft, eingereicht werden. Im Fall der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ erfolgt das Antragsverfahren in zwei Schritten. Zunächst ist ein Aktionsplan durch die Operationelle Gruppe beim Hessischen Innovationsdienstleister, dem Institut für ländliche Strukturforschung, vorzulegen. Nach positiver Beurteilung durch den Beirat der Europäischen Innovationspartnerschaft kann der eigentliche Antrag online beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht werden.

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