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Rheinland-Pfalz

InnoTop (Innovationsförderung & Innovationsgutschein)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert Unternehmen aus der Informations- und Kommunikationstechnologie, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Finanzdienstleistungen, Unternehmensberatung, Architektur und Technik mit Zuschüssen für Innovationsprojekte.
Rheinland-PfalzZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner:Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 800.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss vom Land Rheinland-Pfalz erhalten werden. Diese Förderung richtet sich an gewerbliche Unternehmen, die hochinnovative Projekte mit erheblichem Realisierungsrisiko verfolgen.

Die Förderung umfasst:

  • Innovationsgutscheine: Diese gelten für die Vergabe von Aufgaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 40.000 Euro.
  • Durchführbarkeitsstudien: Hierbei wird die Analyse und Bewertung des Potentials und der Erfolgsaussichten eines FuE-Vorhabens gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Bei mittleren Unternehmen erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent.
  • Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung: Für Vorhaben, die neue, wesentlich geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben, kann der Zuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, maximal jedoch 700.000 Euro pro Einzelvorhaben.
  • Klimafreundliche FuE-Vorhaben (Klimabonus Rheinland-Pfalz): Für Vorhaben mit klimaschützender Zielrichtung kann der Zuschuss ebenfalls bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, jedoch maximal 800.000 Euro pro Einzelvorhaben.

Es ist möglich, Innovationsgutscheine, Förderungen für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben zu kombinieren, vorausgesetzt, die Teilvorhaben bauen aufeinander auf und jedes hat ein abgegrenztes Thema. Eine doppelte Förderung derselben Ausgaben ist jedoch ausgeschlossen.

Der Innovationsgutschein kann nur einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Eine erneute Förderung für Durchführbarkeitsstudien oder FuE-Vorhaben ist möglich, wenn der Verwendungsnachweis für das vorherige geförderte Vorhaben vorgelegt wurde. Große Unternehmen dürfen zudem in den 3 Jahren vor einer Antragstellung keine Mittel aus dem Einzelbetrieblichen Innovations- und Technologieförderprogramm Rheinland-Pfalz (InnoTop) erhalten haben.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu richten.

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