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Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gewährt Künstlerinnen, Künstler, Bands und Unternehmen sowie Freiberufler Zuschüsse.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:Initiative Musik gGmbH
Letzte Änderung:25.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Auslandsbezug:Das Fördermittel ist ausdrücklich für Auslandsprojekte vorgesehen.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Internationale Tourförderung der Initiative Musik unterstützt Musikerinnen, Musiker und Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei ausgewählten Konzertreisen ins Ausland. Ziel ist es, den Einstieg in internationale Musikmärkte zu erleichtern oder die weitere Etablierung zu fördern.

Ein Zuschuss kann gewährt werden, wenn besondere Auftritte im Rahmen einer internationalen Tournee geplant sind. Förderfähig sind maximal 15 Auftritte im Ausland, darunter Tourneen, Supportshows, Festivalauftritte, Showcases sowie TV- und Hörfunk-Sendungen. Die Termine müssen zeitlich und geografisch zusammenhängend geplant und als geschlossene Tour erkennbar sein.

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen, Künstler und Bands aus dem Bereich der populären Musik. Dazu zählen unter anderem Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, elektronische Musik sowie verwandte Stilrichtungen. Voraussetzung ist ein professionelles Arbeitsumfeld und die strukturelle Fähigkeit, eine internationale Tour erfolgreich durchzuführen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Anzahl der Auftritte und dem Zielgebiet. Förderfähig sind unter anderem Ausgaben für Reise, Unterkunft und Verpflegung – dazu zählen beispielsweise Flug- oder Zugtickets, Nahverkehrskosten, Mietwagen mit Kraftstoff oder Kilometerpauschalen bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs, Mautgebühren, Visagebühren, Miet- und Transportkosten für Instrumente und technisches Equipment. Ebenfalls berücksichtigungsfähig sind Provisionen von Booking-Agenturen oder Tourmanagement.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch oder per Fax.

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