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Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten Zuschüsse.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 750.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungsvereinigungen, die unternehmensübergreifende Forschungsvorhaben organisieren, mit Zuschüssen. Diese Förderung richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in industriellen Wertschöpfungsketten und ist offen für alle interessierten Unternehmen.
Es gibt verschiedene Fördervarianten mit speziellen Zielstellungen:
- „Leittechnologien für KMU“: Unterstützung für systemrelevante, breit angelegte Vorhaben, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU nachhaltig stärken. Mehrteilige Projekte werden von verschiedenen Forschungseinrichtungen bearbeitet.
- PLUS: Umfasst mehrere thematisch eng zusammenhängende Forschungsvorhaben, die zusammen ein Gesamtprojekt bilden. Die Projekte decken einen Bereich von der Grundlagenforschung bis hin zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ab.
- CORNET: Fördert transnationale Forschungsvorhaben, die als Collective Research Networking (CORNET-Gesamtprojekte) mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der je nach Projektumfang unterschiedlich hoch sein kann:
- Bis zu 275.000 Euro bei Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung
- Bis zu 525.000 Euro bei Vorhaben mit zwei beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 275.000 Euro und 250.000 Euro)
- Bis zu 750.000 Euro bei Vorhaben mit drei beteiligten Forschungseinrichtungen (maximal 250.000 Euro je Forschungseinrichtung)
- In Ausnahmefällen kann die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
- Förderfähige Kosten umfassen unter anderem Personalausgaben, Ausgaben für Geräte sowie Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge für die Förderung sind an den DLR Projektträger zu richten.
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