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IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten im Bereich Elektromobilität mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximal 35 Millionen Euro
Laufzeit:3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen im Bereich der Elektromobilität durch Zuschüsse. Die Förderung richtet sich insbesondere an Projekte zu wirtschaftlichen E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen.

Gefördert werden Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • IKT-basierte Systemansätze und Anwendungen zur Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
  • Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im städtischen, ländlichen und suburbanen Bereich
  • Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
  • Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen speziell für schwere E-Nutzfahrzeuge
  • IKT-basierte Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und gilt für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten meist 50 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus erhalten, wenn sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen.

Die maximale Förderhöhe ist je nach Kategorie festgelegt:

  • Industrielle Forschung: maximal 35 Millionen Euro
  • Experimentelle Entwicklung: maximal 25 Millionen Euro
  • Durchführbarkeitsstudien: maximal 8,25 Millionen Euro

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen jeweils bis zum 15. September eines Jahres beim Projektträger einzureichen. Das BMWK veröffentlicht, sofern erforderlich, spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Einreichungsstichtag weitere Informationen und Hinweise, die für eine Beteiligung am Wettbewerb erforderlich sind.

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