IB.SH Mikrokredit
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein fördert die Gründung und Festigung von Unternehmen durch die Bereitstellung von Darlehen. Diese Unterstützung richtet sich an Existenzgründungen, Übernahmen sowie Festigungsvorhaben, die in den ersten fünf Jahren nach der Gründung stattfinden.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschaftern, die ein neu gegründetes oder übernommenes Unternehmen in Schleswig-Holstein betreiben. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, und die Tätigkeit muss spätestens im zweiten vollen Geschäftsjahr als Vollerwerb ausgeübt werden. Antragstellende müssen über die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation verfügen, und es dürfen keine negativen Merkmale in der Schufa vorhanden sein. Zudem ist es nicht erlaubt, mit dem Darlehen bestehende Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abzulösen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens zwischen 3.000 Euro und 25.000 Euro, mit einer Laufzeit von sieben Jahren. Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit bis zu zweimal vergeben werden, sofern die Gesamtsumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und Betriebsmittel darf ebenfalls 25.000 Euro nicht überschreiten.
Hinweise zur Antragstellung
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit einer Kooperationspartnerin oder einem Kooperationspartner der IB.SH erforderlich. Nach dem Beratungstermin müssen die Anträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung kostenlos von Förderlotsen über allgemeine Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beraten zu lassen. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe und kann nicht mit anderen Programmen kombiniert werden. Über das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einreichen.