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Schleswig-Holstein

IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gewährt Existenzgründern, Unternehmensnachfolgern, Unternehmen (großer Mittelstand) und Freiberuflern Darlehen.
Schleswig-HolsteinDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 50 % des Fremdfinanzierungsbedarfes
Laufzeit:Max. 20 Jahre
Auslandsbezug:Außenwirtschaftliche Aktivitäten sind finanzierbar.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:mehr als 250 Mitarbeiter (großer Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch zinsgünstige und langfristige Investitionsdarlehen. Diese Darlehen können für eine Vielzahl von Investitionen verwendet werden, darunter Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Rationalisierungsmaßnahmen, energetische Projekte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie außenwirtschaftliche Aktivitäten.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer und Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein, die einen Jahresumsatz von weniger als 500 Millionen Euro erzielen. Eine bankübliche Besicherung gemeinsam mit der Hausbank ist erforderlich, ebenso wie eine angemessene Eigenbeteiligung. Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden. Für Projektfinanzierungen im Bereich der Erneuerbaren Energien gelten spezielle Rahmenbedingungen. Die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten wird nicht gefördert, und Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH entsprechen, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind ebenfalls nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens mit einer Mindesthöhe von 250.000 Euro, das in der Regel nicht mehr als 50 Prozent des Finanzierungsbedarfs abdecken darf. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 20 Jahre.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind formlos über die Hausbank an die IB.SH zu richten. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der Investitionsbank wird vor Antragsstellung empfohlen.

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