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Schleswig-Holstein

IB.SH Investitionsdarlehen kommunalnahe Unternehmen

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gewährt Unternehmen, die mehrheitlich kommunal sind, Darlehen.
Schleswig-HolsteinDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Gefördert werden dabei sämtliche Infrastrukturmaßnahmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mehrheitlich im kommunalen Besitz sind.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist, dass die IB.SH nicht der größte Darlehensgeber des Antragstellers wird. Zudem sind Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH entsprechen, von der Förderung ausgeschlossen.

Die Unterstützung erfolgt durch ein zinsgünstiges Darlehen, dessen Höhe von der Art der zu fördernden Maßnahme abhängt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge für die Förderung sind formlos über die jeweilige Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

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