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Schleswig-Holstein

IB.SH Breitband

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gewährt Unternehmen der Telekommunikationsbranche Darlehen.
Schleswig-HolsteinDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:bis zu 50 Prozent der Investitionskosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert den Ausbau einer flächendeckenden Glasfaserversorgung, um leistungsfähige Internetanschlüsse im gesamten Land zu gewährleisten. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Anträge vor Beginn der geplanten Maßnahme gestellt werden. Finanzinstitute sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Unterstützung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt für Kommunen und Zweckverbände bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Für neugegründete Breitbandzweckverbände, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft liegt der Förderbetrag bei bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, jedoch maximal 30 Millionen Euro pro Vorhaben.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Förderung sind formlos an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

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