IB.SH Agrargarantie
Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bietet landwirtschaftlichen Betrieben Unterstützung durch Ausfallgarantien, um Investitionsvorhaben abzusichern. Gefördert werden Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen sowie Neugeschäfte und Bestandübernahmen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe in Schleswig-Holstein sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, die privilegierte Biomasseanlagen betreiben. Unternehmen können nur dann an bestehenden Krediten beteiligt werden, wenn sie in den letzten 3 Jahren als gesunde Unternehmen geführt wurden und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse intakt sind. Unternehmen in Schwierigkeiten und die Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten sind jedoch von der Förderung ausgeschlossen.
Die IB.SH unterstützt die Vorhaben durch eine Ausfallgarantie für ein neues Darlehen, das bei einer Hausbank aufgenommen wird. Diese Garantie kann bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrags absichern, maximal jedoch 1 Million Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Um die Förderung zu beantragen, müssen die Anträge über die jeweilige Hausbank unter Nutzung der vorgesehenen Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein gerichtet werden.