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Berlin

IBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen fördert Unternehmen und Freiberufler mit Zuschüssen und Darlehen.
BerlinZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis zu 5.300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Errichtung von Geschosswohnungen, der Ausbau oder Umbau von Bestandsimmobilien sowie die Änderung der Nutzung zu Wohnraum oder der Kauf neuer Immobilien können in Berlin unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Das Land Berlin unterstützt die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen zu sozialverträglichen Mieten mit zinslosen Darlehen in verschiedenen Fördermodellen:

  • Fördermodell 1: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten. Bis zu 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, abhängig vom Bodenwert. Zusätzlich kann ein verlorener Baukostenzuschuss von bis zu 1.800 Euro pro Quadratmeter gewährt werden, wenn der Wohnraum für Haushalte mit Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung geschaffen wird. Innerhalb des S-Bahnrings können bis zu 100 Prozent der Neubauwohnungen gefördert werden.
  • Fördermodell 2: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Erhaltung sozialer Bewohnerstrukturen. Bis zu 5.300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, abhängig vom Bodenwert. Kein verlorener Baukostenzuschuss.
  • Fördermodell 3: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von Haushalten mit mittleren Einkommen. Bis zu 5.300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, abhängig vom Bodenwert. Kein verlorener Baukostenzuschuss.
  • Fördermodell 4.1: Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockung und Dachausbauten. Bis zu 5.300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, abhängig vom Bodenwert. Kein verlorener Baukostenzuschuss.
  • Fördermodell 4.2: Öffentliches Baudarlehen bei Nutzungsänderung. Die Höhe des Darlehens und des verlorenen Baukostenzuschusses wird individuell ermittelt.

Die Darlehen haben eine Laufzeit von 30 Jahren, und eine Kombination der Fördermodelle pro Vorhaben ist möglich.

Zusätzlich können folgende Zuschüsse gewährt werden:

  • Aufzugsanlagen: 25.000 Euro für die ersten 3 Stationen und 7.000 Euro für jede weitere Station.
  • Barrierefreie Wohnungen: 20.000 Euro pauschal je Wohnung nach DIN 18040-2 („R“).
  • Nachhaltiges Bauen: 2.000 Euro pauschal je Wohnung.

Notwendiger Mehraufwand: Bis zu 25.000 Euro pro Wohnung für ressourcenschonende Bauweisen, barrierefreie Maßnahmen, organisierte Gruppenselbsthilfe oder experimentelle Ansätze.

Klimagerechter sozialer Wohnungsbau: 3.000 bis 10.000 Euro je Wohnung, je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist frühzeitig vor Baubeginn bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einzureichen. Die Investitionsbank Berlin ist für die Förderentscheidungen zuständig.

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