Horizont Impuls (Beratung EU-Förderung)
Beschreibung
Das Land Niedersachsen unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Beantragung von EU-Fördermaßnahmen im Rahmen von Horizont Europa. Gefördert werden externe Dienstleistungen von privaten Anbietern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die zur Vorbereitung von europäischen Projektanträgen in den Säulen 2 und 3 (nur EIC Accelerator) von Horizont Europa dienen.
Man erhält die Förderung als Zuschuss für:
- Die Vorbereitung eines Antrags als Projektkoordinatorin oder -koordinator in der Säule 2 von Horizont Europa.
- Die Vorbereitung eines Antrags als Partnerin oder Partner in einem Projektantrag in der Säule 2 von Horizont Europa.
- Die Vorbereitung der 2. Stufe (Vollantrag) als Teilnehmerin oder Teilnehmer am EIC Accelerator in Säule 3 von Horizont Europa.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für einen Förderzeitraum von bis zu zwei Jahren. Maximal können 30.000 Euro für die Vorbereitung eines Antrags als Koordinatorin oder Koordinator, 10.000 Euro für die Vorbereitung als Partnerin oder Partner und 15.000 Euro für die Vorbereitung der 2. Stufe des EIC Accelerators beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
Während der Laufzeit von Horizont Europa sind maximal drei Förderungen in unterschiedlichen Projekten/Kooperationen pro Unternehmen möglich.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden.