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Baden-Württemberg

Horizont Handwerk – Werkstatt-Formate im Handwerk

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Unternehmen (KMU) und Freiberufler im Handwerk mit Zuschüssen und Beratungsangeboten.
Baden-WürttembergZuschuss & Beratungs-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Max. 45.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen der Initiative „Horizont Handwerk“ die Durchführung von „Werkstatt-Formaten“, die kleine und mittlere Handwerksbetriebe bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien zu Digitalisierungs-, Transformations- oder Nachhaltigkeitsthemen unterstützen. Diese Formate kombinieren Erfahrungsaustausch und begleitende Beratung und sollen zudem Materialien für den Wissenstransfer im Handwerk bereitstellen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt für:

  • Honorare für externe Referenten und Moderatoren
  • Begleitende Beratung durch freie Experten
  • Mietausgaben für externe Veranstaltungsräume
  • Veranstaltungstechnik und Workshop-Materialien
  • Erstellung von Transfermaterialien durch externe Dritte

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 45.000 Euro je Werkstatt-Format. Die Honorare dürfen folgende Beträge nicht überschreiten:

  • Externe Referenten und Fachleute: 2.400 Euro je Workshoptag (maximal 3 Tage für Konzeption, Umsetzung, Kick-off/Abschluss)
  • Externe Moderatoren: 1.800 Euro je Workshoptag (maximal 3 Tage für Konzeption, Umsetzung, Kick-off/Abschluss)
  • Begleitende Beratungen durch freie Berater (z.B. Kompetenzzentren Digitales Handwerk und Mittelstand 4.0): bis zu 5 Tagewerke je höchstens 1.050 Euro
  • Externe/freie Berater: bis zu 3 Tagewerke je höchstens 1.050 Euro

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 41 – Mittelstand und Handwerk, zu richten.

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