Horizont Europa – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021–2027)
Beschreibung
Horizont Europa ist das 9. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union und bildet die Grundlage für die Förderung von Forschung und Innovation durch die EU von 2021 bis 2027. Es zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Das Programm besteht aus drei Schwerpunkten: „Wissenschaftsexzellenz“, „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und „Innovatives Europa“. Zusätzlich gibt es einen übergreifenden Bereich zur „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“.
Der Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“ umfasst den Europäischen Forschungsrat (ERC), der talentierte und kreative Forscher, insbesondere angehende, in Pionierbereichen der Wissenschaft fördert. Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen unterstützen die grenz- und sektorübergreifende Mobilität von Wissenschaftlern. Zudem soll Europa mit nachhaltigen Forschungsinfrastrukturen von Weltrang ausgestattet werden.
Der Schwerpunkt „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ adressiert in sechs Clustern die großen gesellschaftlichen Herausforderungen: Gesundheit; Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft; zivile Sicherheit für die Gesellschaft; Digitalisierung, Industrie und Weltraum; Klima, Energie und Mobilität sowie Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) ist ebenfalls in diesem Schwerpunkt angesiedelt.
Der Schwerpunkt „Innovatives Europa“ umfasst Instrumente zu Innovation und Marktaufnahme, darunter den Europäischen Innovationsrat (EIC), Europäische Innovationsökosysteme und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT).
Der übergreifende Programmbereich „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ fördert unter anderem die Beteiligung von Mitgliedstaaten, die bisher weniger aktiv im Bereich Forschung und Innovation waren.
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Darüber hinaus werden Stipendien, Preisgelder und öffentliche Aufträge vergeben. Die Förderung beträgt je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Umsetzung des Programms erfolgt durch Arbeitsprogramme, die jeweils einen Zeitraum von 2 Jahren umfassen. Die Antragstellung basiert auf diesen Arbeitsprogrammen und erfolgt in Form von Aufrufen und Ausschreibungen der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden. Die Aufrufe sind in der Regel 3 bis 4 Monate geöffnet. Die häufigsten Verfahren sind das einstufige und das zweistufige Antragsverfahren.
Hinweise zur Antragstellung
Die häufigsten Verfahren sind das einstufige und das zweistufige Antragsverfahren. Es gibt auch Offene Aufrufe (Stichtagsverfahren) und Calls for Tender (Ausschreibungen für Dienstleistungs- und Lieferaufträge).