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Baden-Württemberg

Holz Innovativ Programm (HIP)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) fördert Unternehmen (KMU) und Freiberufler in der Holzwirtschaft bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug und Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ansprechpartner:L-Bank
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Höchstens 2 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz. Die Förderung kann für Projekte beantragt werden, die Beratung, Innovations- und Technologietransfer sowie Wissensvermittlung umfassen. Ebenso sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Innovationstransferprojekte und modellhafte Vorhaben zur Demonstration innovativer Anwendungen im Bauwesen förderfähig. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer klimafreundlichen Entwicklung werden ebenfalls gefördert.

Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe je nach Antragstellenden und Art der Maßnahme normalerweise zwischen vierzig Prozent und einhundert Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt, jedoch maximal zwei Millionen Euro pro Vorhaben und Unternehmen beträgt. Der Finanzierungsanteil aus dem EFRE muss mindestens einhunderttausend Euro betragen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt ist die Vorhabenskizze vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail zu den in den Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen an die L-Bank zu richten.

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