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Hessen

Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat fördert Unternehmen und Freiberufler in der Weinwirtschaft mit Zuschüssen.
HessenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Ansprechpartner:Regierungspräsidium Darmstadt
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 350.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Vorhaben in der hessischen Weinwirtschaft, die auf die Anpassung der Erzeugung an die Marktnachfrage sowie die Steigerung der Weinqualität abzielen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Diese Förderung wird vom Land Hessen bereitgestellt und finanziert sich aus Mitteln der Europäischen Union.

Unterstützt werden Projekte, die die Einführung leistungsfähiger Betriebs- und Vermarktungsstrukturen sowie umweltschonender Anbau- und Behandlungsverfahren im Weinbau und in der Kellerwirtschaft zum Ziel haben. Die Förderung umfasst:

  • Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen: Investitionen, die darauf abzielen, die Anbaustrukturen zu optimieren.
  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte: Unterstützung für den Erwerb von Ausstattungen und Technologien, die die Weinproduktion verbessern.

Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens für materielle und immaterielle Vermögenswerte, wobei das Mindestinvestitionsvolumen 10.000 Euro pro Antrag beträgt. Der maximale Förderbetrag im Programmzeitraum von 2023 bis 2027 liegt in der Regel bei 350.000 Euro.

Die Förderung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen hängt von der Art der Maßnahme und der Hangneigung der Rebflächen ab.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 51.2 – Weinbau zu richten. Für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen muss der Antrag bis zum 31. August des Jahres eingereicht werden, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht. Anträge für Investitionsvorhaben können das ganze Jahr über eingereicht werden.

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