Hessische Arbeitsmarktförderung
Beschreibung
Projekte zur Integration benachteiligter Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Frauen sowie zur Fachkräftesicherung können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss gefördert werden.
Die hessische Arbeitsmarktförderung unterstützt regionale arbeitsmarktpolitische Vorhaben in zwei Bereichen. Im ersten Bereich (Förderbereich A) werden Projekte durch Mittel des Landes Hessen sowie des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gefördert. Dazu zählen die Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB), die Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA) und die berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+).
Im zweiten Bereich (Förderbereich B) werden Projekte ausschließlich durch Mittel des Landes Hessen unterstützt. Hierzu gehören das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) sowie der Ausbildungskostenzuschuss für benachteiligte Jugendliche (AKZ).
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang des Projekts. Weitere Details sind den spezifischen Regelungen der jeweiligen Förderangebote zu entnehmen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge für Projekte im Förderbereich A sind vor Beginn des Vorhabens elektronisch über das Antragsportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einzureichen. Für Vorhaben im Förderbereich B ist der Antrag vor Beginn des Projekts an das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57, zu richten.