HePAS 2024 (Arbeitsmarktchancen Schwerbehinderte)
Beschreibung
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit schweren Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einstellen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie vom Land Hessen erhalten.
Die Förderung wird in verschiedenen Bereichen gewährt, darunter der Übergang von Schule und Beruf, Inklusionsberatung in Kammern, Praktika, Probebeschäftigungen sowie Ausbildungs- und Einstellungsprämien. Besonders hervorzuheben sind zusätzliche Prämien für die Einstellung schwerbehinderter arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Bereiche, in denen Prämien vergeben werden, umfassen den Ausgleich und die Übergangsprämie für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), das Inklusions- und Übergangsmanagement, die Heranführung an Ausbildung und Beschäftigung sowie die Begleitung in diesen Prozessen. Auch die Abschluss von Inklusionsvereinbarungen und die Projektförderung werden unterstützt.
Die Prämie wird abhängig vom jeweiligen Förderbereich und der Förderdauer gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind in der Regel vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses beim Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV) zu stellen.