Handwerksbeteiligungen
Beschreibung
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen stellt aus Mitteln des ERP-Sondervermögens Beteiligungskapital zur Verfügung, um die Kapitalausstattung von Handwerksunternehmen in Hessen zu verbessern. Gefördert werden:
- Investitionen zur Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren
- Geschäftsentwicklung
- Strukturelle Umstellungen und Konsolidierungen
- MBO-/MBI-Vorhaben sowie Nachfolgeregelungen
Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, die über eine Meisterqualifikation verfügen und deren Jahresumsatz maximal 5 Millionen Euro beträgt.
Die Höhe der Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital im Unternehmen nicht überschreiten. Das Beteiligungskapital wird üblicherweise als stille Gesellschaft eingebracht und zu vorteilhaften Konditionen bereitgestellt.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge können formlos bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) eingereicht werden.