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Hessen

Handwerksbeteiligungen

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Handwerksunternehmen mit Beteiligungen.
HessenBeteiligungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:max. entsprechend des Eigenkapitals der Gesellschaft
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen stellt aus Mitteln des ERP-Sondervermögens Beteiligungskapital zur Verfügung, um die Kapitalausstattung von Handwerksunternehmen in Hessen zu verbessern. Gefördert werden:

  • Investitionen zur Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren
  • Geschäftsentwicklung
  • Strukturelle Umstellungen und Konsolidierungen
  • MBO-/MBI-Vorhaben sowie Nachfolgeregelungen

Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, die über eine Meisterqualifikation verfügen und deren Jahresumsatz maximal 5 Millionen Euro beträgt.

Die Höhe der Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital im Unternehmen nicht überschreiten. Das Beteiligungskapital wird üblicherweise als stille Gesellschaft eingebracht und zu vorteilhaften Konditionen bereitgestellt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können formlos bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) eingereicht werden.

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