FUNDERO
Hamburg

HamburgInnoGrowth (HIG)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (MBG) fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Beteiligungen.
HamburgBeteiligungfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (MBG)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:2,5 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase bis 5 Jahre nach Gründung
Unternehmensgröße:bis 49 Mitarbeiter (Kleinunternehmen)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg kooperiert mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hamburg (MBG) und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), um im Rahmen des Fonds „HamburgInnoGrowth (HIG)“ wirtschaftliches Eigenkapital für Start-ups und kleine, wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen bereitzustellen. Diese Modelle können ökologisch, digital oder sozial orientiert sein und zielen darauf ab, das Wachstum und die finanzielle Stabilität der Unternehmen zu fördern. Unterstützt werden Investitionen, Betriebsmittel, Akquisitionen und allgemeine Unternehmensfinanzierungen.

Antragsberechtigt sind Start-ups sowie junge Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Millionen Euro, deren Gesellschafterstruktur mehrheitlich inhabergeprägt ist und die ihren Sitz oder die wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Der Antragsteller muss in der Regel eines der folgenden Kriterien erfüllen: Das Unternehmen muss ein skalierbares, wachstumsorientiertes oder innovatives Geschäftsmodell aufweisen; es entwickelt Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen; es handelt sich um ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen mit einem tragfähigen Geschäftsmodell; oder es hat in den letzten 36 Monaten Innovationsförderungen erhalten oder wurde mit einem nationalen oder internationalen Innovationspreis ausgezeichnet. Unternehmen in Schwierigkeiten, wie von der EU definiert, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Unterstützung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung, wobei die Höhe der Beteiligung bis zu 2,5 Millionen Euro pro Vorhaben betragen kann.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (MBG) zu richten.

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