FUNDERO
Hamburg

Hamburger Labelförderung

Die Behörde für Kultur und Medien fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen aus der Kreativwirtschaft mit Zuschüssen.
HamburgZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Behörde für Kultur und Medien
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:max. 10.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Musikproduktionen von Hamburger Labels, um die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg zu erhöhen und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Gefördert werden der gesamte Produktionsprozess, einschließlich Aufnahme, Mix und Mastering, sowie das Marketing und die Promotion von Musikveröffentlichungen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und deckt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten ab, wobei der maximale Zuschuss 10.000 Euro pro Vorhaben beträgt. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 3.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung muss frühzeitig vor Beginn des Projekts zu festgelegten Stichtagen bei der Behörde für Kultur und Medien, Referat Musik, unter dem Stichwort "Labelförderung" eingereicht werden.

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