FUNDERO
Hamburg

Hamburger Heizungsförderung

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unterstützt Unternehmen (KMU) und Freiberufler bei Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme mit Zuschüssen.
HamburgZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner:Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Letzte Änderung:05.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Einsatz erneuerbarer Energien zur Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser. Ziel ist es, den Anteil nachhaltiger Wärmeerzeugung zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Grundlage der Förderung ist die „Förderrichtlinie Erneuerbare Energien“.

Gefördert werden Investitionen in verschiedene Anlagentypen, darunter Solarthermieanlagen ab 20 Quadratmetern Bruttokollektorfläche, Biomasseheizungen über 100 Kilowatt Nennwärmeleistung sowie elektrische Wärmepumpen in Neu- und Bestandsgebäuden. Auch Maßnahmen zur Erschließung von Wärmequellen, zur Errichtung oder Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, zum Neubau von Wärmespeichern und zur Mehrfachnutzung von Flächen sind förderfähig.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme, der maximale Förderbetrag liegt bei 500.000 Euro je Vorhaben. Die förderfähigen Investitionskosten müssen bei Projekten zur Mehrfachnutzung mindestens 100.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen.

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