FUNDERO
Hamburg

Hamburger Gründachförderung

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft fördert Unternehmen und Freiberufler bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen im Bereich Bau und Gebäudebegrünung.
Antragstellung nicht möglichHamburgZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner:Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 100.000 Euro pro Gebäude
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Begrünung von Dächern auf Wohn- und Nichtwohngebäuden durch einen Zuschuss für die benötigten Materialien und Ausführungsarbeiten. Diese Förderung kann für verschiedene Maßnahmen genutzt werden, darunter die Begrünung von Neubauten oder die Nachrüstung bestehender Dächer. Auch freiwillige Begrünungsmaßnahmen auf Dächern oberirdischer Geschosse sind förderfähig, sofern eine Mindestgröße von 20 Quadratmetern Nettovegetationsfläche erreicht wird.

Zusätzlich sind boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen sowie die Kosten für die Fertigstellungspflege förderfähig. Bei Eigenleistungen, für die eine entsprechende Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsbauer oder -architekt nachgewiesen werden kann, werden 60 Prozent der Materialkosten für bis zu 100 Quadratmeter Nettovegetationsfläche erstattet.

Zusätzliche Zuschläge können für Projekte in bestimmten innerstädtischen Bereichen, Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit bei Bestandsbauten, Begrünungen in Verbindung mit Solaranlagen sowie Maßnahmen zur Verzögerung des Regenwasserabflusses gewährt werden.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme und setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und verschiedenen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro pro Gebäude. Für Privatpersonen und kleine Unternehmen beträgt die maximale Förderung 60 Prozent, für mittlere Unternehmen 50 Prozent und für große Unternehmen 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gestellt werden.

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