GuM – Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie
Beschreibung
Das Land Hessen bietet eine umfassende Förderung für Existenzgründer, junge Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit hessischer Unternehmen zu stärken. Diese Förderung erfolgt im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung und umfasst verschiedene Maßnahmen:
- Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coaching zur Unterstützung in der Gründungsphase,
- Projekte zur Förderung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der unternehmerischen Qualifikationen,
- Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft,
- Bereitstellung von Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen,
- Zuschüsse zu Digitalisierungsmaßnahmen wie dem DIGI-Zuschuss, der Unternehmen bei der Umsetzung digitaler Projekte unterstützt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses oder als Beteiligungskapital, wobei die Höhe der Unterstützung von der Art und dem Umfang des jeweiligen Projekts abhängt. Ziel ist es, Unternehmen in Hessen bei der Gründung und Weiterentwicklung bestmöglich zu unterstützen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel, zu richten. Für Vorhaben im Förderbereich „Kultur und Kreativwirtschaft“ ist der Antrag bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen. Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen kann bei der Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH) beantragt werden.