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Saarland

GRW – Tourismusbetriebsstätten

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gewährt Unternehmen der Tourismusbranche Zuschüsse.
SaarlandZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Saarland unterstützt Unternehmen der Tourismusbranche bei Investitionen in strukturschwachen Regionen mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Förderfähig sind Vorhaben in ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten des Landes, die zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen und durch ihr Investitionsvolumen oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze eine besondere betriebliche Anstrengung darstellen.

Gefördert werden insbesondere Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen in Hotelbetrieben und Ferienwohnungen – etwa zur Kapazitätserweiterung, zur Neuausrichtung des Betriebs (z. B. als Familien-, Rad- oder Konferenzhotel) oder zur Erreichung einer höheren Sterne-Klassifizierung.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach Unternehmensgröße und Standort richtet. Im C-Fördergebiet können kleine Unternehmen bis zu 25 Prozent, mittlere bis zu 15 Prozent und große bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Im D-Fördergebiet liegt der Fördersatz bei bis zu 20 Prozent für kleine und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen. Investitionen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sind mit bis zu 250.000 Euro je Arbeitsplatz, zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze mit bis zu 125.000 Euro je Arbeitsplatz förderfähig.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlands eingereicht werden.

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