GRW – Gewerbliche Wirtschaft & Forschungseinrichtungen
Beschreibung
Das Land Thüringen unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen bei Investitionen, die zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern, Innovationen zu fördern und strukturschwache Regionen wirtschaftlich zu stärken.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die den Aufbau, die Erweiterung, die Diversifizierung oder eine grundlegende Änderung der Produktion betreffen. Auch Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien oder zur Umstellung auf nachhaltige Produktionsweisen können unterstützt werden. Neben Investitionen in Anlagen, Gebäude und Maschinen sind auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Lizenzen und Patente förderfähig. Forschungseinrichtungen erhalten Zuschüsse für investive Maßnahmen, die die Zusammenarbeit mit Unternehmen und die regionale Innovationskraft stärken.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Standort des Vorhabens. Kleine Unternehmen können bis zu 35 Prozent, mittlere bis zu 25 Prozent und große bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. In bestimmten Fördergebieten oder bei besonderen Strukturwirkungen sind erhöhte Fördersätze möglich.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einzureichen. Die TAB prüft die Förderfähigkeit und begleitet das Projekt während der gesamten Laufzeit.