GRW – Gewerbliche Wirtschaft (Förderung)
Beschreibung
Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen der gewerblichen Wirtschaft mit Zuschüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Gefördert werden bei kleinen und mittleren Unternehmen unter anderem Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, die Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses sowie der Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebsstätten. Große Unternehmen können eine Förderung für Erstinvestitionen in neue wirtschaftliche Tätigkeiten erhalten, etwa für die Errichtung neuer Standorte, die Diversifizierung oder den Erwerb von Vermögenswerten geschlossener Betriebe, sofern eine neue, nicht ähnliche Tätigkeit aufgenommen wird.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Fördersatz beträgt in den meisten Landkreisen und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 25 Prozent für kleine, 15 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gelten erhöhte Sätze von 35 Prozent, 25 Prozent und 15 Prozent. Für das verarbeitende Gewerbe kann im Einzelfall ein Bonus von 5 Prozent gewährt werden. Zuwendungsfähig sind Investitionsausgaben bis zu 750.000 Euro je geschaffenem beziehungsweise 500.000 Euro je gesichertem Arbeitsplatz, bei einer Mindesthöhe von 50.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.