GRW-G – Wachstumsprogramm (kleine Unternehmen)
Beschreibung
Das Land Brandenburg unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, durch Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Diese Förderung ist in bestimmten Fördergebieten des Landes verfügbar und zielt darauf ab, neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und Standortnachteile auszugleichen.
Förderfähig sind Investitionsvorhaben wie die Errichtung neuer Betriebsstätten, der Ausbau bestehender Kapazitäten, die Diversifizierung der Produktion in neue Produkte sowie die Übernahme stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten durch unabhängige Investoren.
Für touristische Projekte, die der Tourismusstrategie Brandenburg entsprechen, wird die Förderung ebenfalls gewährt. Dies umfasst Vorhaben im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus, in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten sowie innovative Projekte, die bestehende touristische Angebote ergänzen oder zur Saisonverlängerung beitragen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden kann. In den C-Fördergebieten liegt der maximale Fördersatz bei 35 Prozent, während er in den D-Fördergebieten höchstens 20 Prozent beträgt. In C-Fördergebieten, die an Polen angrenzen, kann ein zusätzlicher Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
Förderfähig ist nur der Teil der Investitionen, der pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz 750.000 Euro und pro gesichertem Dauerarbeitsplatz 500.000 Euro nicht überschreitet. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 60.000 Euro betragen und dürfen 3 Millionen Euro nicht übersteigen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Um eine Entscheidung im laufenden Haushaltsjahr zu erhalten, müssen die vollständigen Unterlagen bis zum 30. September bei der ILB vorliegen.